Flüchtlingsbetreuer versäumen Einspruchsfrist


Für minderjährige Flüchtlinge sind in Vorarlberg drei Institutionen zuständig. Nach Kommunikationsproblemen zwischen den Stellen drohte zunächst die Ausweisung eines 16-jährigen Afghanen. Die Verantwortlichen versäumten die Frist zum Einspruch.

Sie kommen aus Afghanistan, Äthiopien oder Bosnien und hoffen in Österreich auf eine bessere Zukunft. Immer mehr minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren erreichen Österreich alleine. Stellten 2010 noch rund 900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag, wird heuer mit 1.533 Asylanträgen gerechnet.
In Vorarlberg gibt es seit Oktober vergangenen Jahres eine neue Regelung für minderjährige Flüchtlinge. Nun sind drei Institutionen für zuständig. Auch für Jamshid. Er ist 16 Jahre alt, kommt aus Afghanistan und wohnt mit 15 minderjährigen Flüchtlingen in einer Wohngemeinschaft der Caritas in Feldkirch.

Negativer Asylbescheid ging verloren

Jamshid hat vor einigen Wochen einen negativen Asylbescheid bekommen, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden kann - das wurde versäumt. Die Verantwortlichkeiten sind auf die drei Institutionen aufgeteilt: Die Caritas hat die Betreuung übernommen, der Verein für Menschenrechte die kostenlose rechtliche Beratung und die Jugendwohlfahrt hat die Erziehungsberechtigung. Der negative Bescheid für Jamshid wurde nun von der Jugendwohlfahrt per Mail an die Caritas weitergeschickt, dort ging er verloren. Der Einspruch konnte nicht mehr rechtzeitig eingebracht werden. Ein Anzeichen dafür, dass in der Kommunikation zwischen den drei Institutionen nicht alles reibungslos funktioniert.
Caritas Fachbereichsleiter Flüchtlings- und Migrantenhilfe Martin Fellacher sagt, man habe aus dem Fall gelernt. Man habe entsprechende Vereinbarungen mit den anderen Institutionen getroffen und habe den Mailverkehr entsprechend umorganisert.

Jurist nahm sich des Falles an

Inzwischen hat ein Jurist der Caritas den Fall Jamshid auf eigene Kosten übernommen. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde stattgegeben. Jetzt steht die Entscheidung des Asylgerichtshofes an. Im Moment kann Jamshid nichts passieren, meint Fellacher, denn laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz kann man zwar Minderjährige ausweisen, doch in der Praxis werde das von den Behörden nicht angeordnet. In zwei Jahren sei es aber durchaus möglich, dass Jamshid nach Afghanistan zurückgeschickt werde. 

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2539382/

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