Den absoluten Spitzenwert an Asylwerbern hatte es im Jahr 2002 mit 39.354 gegeben. Bis zum Jahr 2007 sank die Zahl dann kontinuierlich bis auf 11.921, danach gab es auf vergleichsweise niedrigerem Niveau ein Auf und Ab. Von 2010 auf 2011 stieg die Zahl dann von 11.012 um 31 Prozent auf 14.426. Dieser Trend setzt sich laut Statistik des Innenministeriums nun mit einem weiteren Anstieg um 28,2 Prozent im ersten Quartal weiter fort. 3.534 Personen beantragten in den ersten drei Monaten Asyl.
Nur Wien erfüllt Quote
Bei der Aufteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer trägt Wien die Hauptlast, die Bundeshauptstadt erfüllt als einziges Land die vereinbarte Quote für die Aufnahme von Asylwerbern in die Grundversorgung. Alle anderen acht Bundesländer erfüllen die Quote hingegen nicht. Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2004 sollen die Flüchtlinge nach einer Quote, die sich aktuell nach der Bevölkerungszahl richtet, auf die Länder aufgeteilt werden.
Mit Donnerstag als Stichtag befanden sich insgesamt 18.297 Personen in der Grundversorgung, die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung umfasst. Wien sollte nach dieser Vereinbarung 20,3 Prozent der Personen in Grundversorgung betreuen, hat aber mit 5.576 Asylwerbern knapp 30,5 Prozent aufgenommen.
In der Grundversorgung befinden sich sowohl sowohl Asylwerber, über deren Anträge noch nicht entschieden ist, als auch Asylberechtigte bis zu vier Monate nach der Zuerkennung sowie jene, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können.
Ministerin: Einigung bis Sommer
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kündigte in der „Presse“ (Donnerstag-Ausgabe) an, dass sie bis zum Sommer eine Einigung mit den Ländern zur Einhaltung der Quote erzielen möchte. Bereits Anfang Jänner hatte sie angekündigt, sich um eine neue Bund-Länder-Vereinbarung bemühen zu wollen. Sie will u.a. einen fairen Verteilungsschlüssel finden, der die Länder dazu verpflichtet, auch weniger beliebte Personengruppen aufzunehmen. Beliebt sind Familien, eher unbeliebt alleinstehende Männer und unbegleitete Minderjährige. Derzeit ist es so, dass die Länder mehr oder weniger selbst entscheiden, wen sie bei sich in die Grundversorgung aufnehmen.