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Der Landtag hat heute ohne Gegenstimme die Novelle des Brandenburgischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKHJG) verabschiedet. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, um eine gute Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu ermöglichen und dies klar zu regeln. Brandenburg ist damit das erste Bundesland, das sein Landesrecht an das neue, seit 1. November gültige Bundesrecht anpasst. Jugendminister GünterBaaske: „Ich bin – auch im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen – glücklich, dass die Gesetzesnovelle heute von fünf der sechs im Landtag vertretenen Parteien und Gruppen mitgetragen wurde. Damit bezieht das Parlament auch in rechtlichen Fragen klare Position. Dafür mein Dank!“

Zugleich verabschiedete der Landtag einen Entschließungsantrag, mit dem er sich „zu einer Willkommenskultur für geflüchtete unbegleitete Kinder und Jugendliche“ bekennt. Es sei erklärtes Ziel, „ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen“. Dazu könnten auch Patenschaften gehören.

Baaske: „Diese jungen Menschen brauchen unsere besondere Betreuung. Wir dürfen sie nicht allein lassen. Dafür sind klare Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen notwendig. Die Gesetzesänderung haben wir mit ihnen intensiv diskutiert. Die Kreise und kreisfreien Städte waren in den Prozess eingebunden.“

Das Thema beschäftigt viele Kommunen, freie Träger der Jugendhilfe, Kommunal- und Landespolitiker sowie ehrenamtlich Engagierte. Baaske dankt ausdrücklich dem Jugendamt des Kreises Oder-Spree, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher die Hauptlast bei der Betreuung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen trugen.Baaske: „Dort wurde über viele Jahre in Kooperation mit der Einrichtung ALREJU des Diakonischen Werks in Fürstenwalde eine hervorragende Arbeit geleistet.“

Die Zahl der unter 18-Jährigen, die ohne Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen nach Brandenburg kommen, nimmt stark zu. Von 2010 bis 2014 waren es jährlich zwischen etwa 80 und 150 Kinder und Jugendliche. Diese relativ niedrige Zahl lag einerseits an der früher geringeren Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber insgesamt, hatte aber auch einen bundesrechtlichen Hintergrund: Bisher nahmen die Bundesländer nur diejenigen auf, die direkt bei ihnen ankamen. Das sorgte für ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Bundesländern.

Auch deshalb wurde das entsprechende Bundesgesetz zum 1. November 2015 geändert. Die Initiative dazu ging von besonders belasteten Ländern wie Bayern und Hamburg aus. Nun werden - wie alle anderen Flüchtlinge - auch die unbegleiteten Jugendlichen nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt (Brandenburg: 3,08 %),.

Baaske: „Die Verteilung nicht nur der Erwachsenen und Familien sondern auch der unbegleiteten Minderjährigen ist eine Logik aus dem föderalen System. Das neue System schafft einen klaren rechtlichen Rahmen und verteilt die Belastung nach objektiven Kriterien auf alle Länder.“

Durch das neue Bundesgesetz nahm die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in Brandenburg in den letzten Wochen stark zu. Mit Stand vom 16. Dezember 2015 werden von den Brandenburger Jugendämtern 1.190 unbegleitete Minderjährigebetreut. Zusammen mit 150 darüber hinaus bereits vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen aber noch nicht in die Betreuung Übernommenen wird die Brandenburger Quote an der bundesweiten Gesamtzahl der unbegleiteten Minderjährigen etwa zu 60 Prozent erfüllt. Deshalb ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen.



Neues Landesrecht

Das novellierte brandenburgische Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt u.a. daslandesinterne Verfahren zur Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge, die Zuständigkeiten für deren medizinische Versorgung und die finanzielle Entlastung der Landkreise und kreisfeien Städte durch das Land.

Die 18 Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte sind für die ihnen zugewiesenen jungen Flüchtlinge zuständig. Sie werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts betreut. Im Anschluss an das bis zu etwa dreimonatige Clearingverfahren erfolgt die Betreuung in anderen Jugendhilfeangeboten.

Die Verteilung auf die Jugendämter erfolgt durch das Brandenburger Jugendministerium (Landesstelle) entsprechend des Landesschlüssels nach Landesaufnahmegesetz. Deshalb ist es nicht nötig, die jeweiligen Zugänge nochmal bei der Gesamtquote der Flüchtlinge für die Landkreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Daneben wird gesetzlich auch die Möglichkeit eröffnet, Schwerpunktjugendämter einzurichten, sofern die Zahlen deutlich zurückgehen.

Gegenwärtig kommen viele junge Menschen noch über die Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt nach Brandenburg. Dort bzw. in der Außenstelle in Frankfurt (O.) erfolgt die Erstregistrierung. Damit sind die Jugendämter des Kreises Oder-Spree bzw. der Stadt Frankfurt (O.) für die vorläufige Inobhutnahme zuständig. Dort soll kurzfristig die Erstuntersuchung erfolgen. Nach möglichst höchstens fünf Tagen werden die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen vom Jugendministerium in eines der 18 aufnehmenden Jugendämter verteilt. Kommen sie über andere Wege in das Land Brandenburg, ist das Jugendamt zuständig, in dessen Region sie eintreffen.

Im Rahmen der bundesweiten Verteilung wurden dem Land Brandenburg aus anderen Bundesländern in den vergangenen sechs Wochen 215 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen. Deren Verteilung erfolgt durch die Landesstelle im Jugendministerium. Sie muss innerhalb kürzester Zeit entscheiden, welches Jugendamt für die Inobhutnahme und damit für die kurzfristige Unterbringung, Versorgung und Betreuung zuständig ist (Zuweisung). Grundlage ist dafür vorrangig der Landes-Verteilschlüssel, aber auch die aktuellen Belastungen der Jugendämter oder besondere Situationen der Jugendlichen (z. B. Traumatisierungen).

Das jeweilige Jugendamt veranlasst die Aufnahme der jungen Flüchtlinge in eineClearingstelle (in der Regel ein freier Träger der Jugendhilfe). Sollte während der etwa dreimonatigen Clearingphase eine Volljährigkeit festgestellt werden, wechselt der Betroffene in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge.

Zielgruppe der Clearing-Einrichtungen ist die Altersgruppe zwischen 10 bis unter 18 Jahre. Eine Einrichtung sollte etwa 25 bis 30 Plätze anbieten. Dies ermöglicht, dass in einer Clearingstelle jährlich etwa 110 bis 150 Jugendliche betreut werden können.

Während der Unterbringung in einer Clearingeinrichtung ruht die Schulpflicht (analog zur Erstaufnahme). Um ihnen aber auch in dieser Phase einen Spracherwerb zu gewährleisten, werden die Clearingstellen mit Fachkräften für den Erwerb der deutschen Sprache ausgestattet, oder sollen sich dafür eines Trägers bedienen. Dafür eignen sich beispielsweise Volkshochschulen.

Aufgabe der Clearingstellen ist es auch, den Hilfebedarf näher zu bestimmen, verwandte Personen zu suchen, schulische und ausbildungsbezogene Perspektiven zu eruieren sowie bei der Hilfeplanung für die Anschlusshilfen mitzuwirken.

Nach der Betreuung in der Clearingstelle werden die Jugendlichen in einerDauerunterkunft untergebracht. Dies können Einrichtungen der Heimerziehung und des betreuten Jugendwohnens, in der Regel bei einem freien Träger, sein. Möglich sind auch selbständige Wohnform mit sozialpädagogischer Begleitung oder eine nach Jugendhilferecht geeignete Pflegefamilie.

Das Jugendamt hat neben der Bereitstellung der Clearingstelle folgende Aufgaben:
Inobhutnahme,
weitere medizinische Betreuung,
Beantragung der Bestellung eines Vormunds beim Familiengericht,
Hilfeplanung bei Nachfolgehilfen,
Anschließende Unterbringung in Jugendhilfemaßnahmen und Betreuung bis mindestens zum 18. Lebensjahr,
Koordination der Angebote, Konzeptentwicklung und Qualitätsmanagement.

Das jeweilige Jugendamt ist bis zum Ende der Jugendhilfemaßnahme verfahrens- und kostenverantwortlich. Ihm obliegt auch die Verantwortung für die medizinische Hilfe bei Erkrankungen, unabhängig von der Erstuntersuchung nach der Einreise.

Ziel der Betreuung ist es, die Jugendlichen zur Selbständigkeit zu befähigen. Die Jugendhilfeleistung endet in der Regel mit der Volljährigkeit. Sie kann aber verlängert werden, wenn dies angesichts der individuellen Situation notwendig ist.

Die Kreise und kreisfreien Städte bauen entsprechende Strukturen auf und schaffen ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten. Dafür muss in vielen Fällen sowohl bei den Jugendämtern als auch bei den freien Trägern zusätzliches Personal eingestellt werden, für die das Land Fortbildungsangebote bereitstellt.

Das Land stellt die Finanzierung durch eine Kostenerstattung an die Kreise und kreisfreien Städte sicher. Die Kosten pro Minderjährigen sind sehr unterschiedlich und abhängig von der Dauer der Unterbringung und der Art der Hilfe. Im vergangenen Jahr lag der durchschnittliche Betrag der Erstattung an die Kommunen nach dem bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Verfahren bei etwa 23.000 Euro.

Außerdem wird das Land nach der neuen Regelung den personellen Mehraufwand der Kommunen ausgleichen, der z.B. im Bereich des allgemeinen Sozialdienstes und der Amtsvormundschaften entsteht. Dafür hat das Jugendministerium für November und Dezember den Jugendämtern 900.000 zusätzlich bereitgestellt.

Durch die neuen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen werden sich diese Kosten deutlich erhöhen. Die konkrete Höhe lässt sich für Brandenburg noch nicht beziffern Der Bund hat den Ländern zugesichert, sich von 2016 bis 2019 bundesweit mit jährlich 350 Millionen Euro an den Kosten zu beteiligen.




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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Neues Gesetz schafft Klarheit für gute Betreuung

Der Landtag hat heute ohne Gegenstimme die Novelle des Brandenburgischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKHJG) verabschiedet. Die Geset...
Täglich kommen Flüchtlinge in Deutschland an. Oft sind das Familien, aber zum Teil sind es auch Kinder oder Jugendliche, die allein geflüchtet sind. Sie kommen aus Syrien, Afghanistan oder Irak. Die Eltern haben sie in ihrer Not auf den Weg in ein hoffentlich besseres Leben geschickt. Mittlerweile ist jeder 20ste Flüchtling ein unbegleiteter Minderjähriger. Und es werden immer mehr. Das belastet die Jugendeinrichtungen - zum Beispiel in Bielefeld, wo mittlerweile mehrere hundert minderjährige Flüchtlinge betreut werden müssen.Video:

Doch was passiert mit diesen Kindern und Jugendlichen, wenn sie in Deutschland ankommen? Wer kümmert sich um sie? Und wie können wir helfen? Wie kann man minderjährige Flüchtlinge bei sich aufnehmen oder für sie die Vormundschaft übernehmen?

Wir klären diese Fragen mit Hans-Joachim Schwabe. Er ist seit 30 Jahren ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig

Eine Pflegefamilie muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen: zum Beispiel muss die finanzielle Lage stabil sein und die Wohnung groß genug. Mindestens ein „Elternteil“ sollte nur Teilzeit beschäftigt sein. Die Pflegefamilie muss ein Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis aufbringen. Generell sollte die Familie den Belastungen gewachsen sein, was durch das Jugendamt überprüft wird. wdr.de


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Jugendliche Flüchtlinge aufnehmen

Täglich kommen Flüchtlinge in Deutschland an. Oft sind das Familien, aber zum Teil sind es auch Kinder oder Jugendliche , die allein gefl...
Die Reise auf der Vogelfluglinie - von Hamburg bis nach Skandinavien - endet für viele jugendliche Flüchtlinge oft vor dem Tor zur Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster.

Flüchtlinge: Jugendamt Neumünster überlastet

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Drei junge Männer. [Quelle: Radio Bremen]
Im Jahr 2000 erklärten die Vereinten Nationen den 18. Dezember zum "Internationalen Tag der Migranten". Und von denen gibt es so viele, wie nie zuvor: Nach Schätzungen sind es fast 200 Millionen Menschen weltweit. Darunter sind immer mehr Kinder, die von ihren Eltern aus Kriegs- oder Notgebieten weggeschickt werden, in der Regel an der Seite professioneller Schlepper.

Jugendlichen Flüchtlinge
Sie haben eine wochen- oder gar jahrelange Flucht hinter sich. Manche wurden gefoltert oder verletzt. Traumatisiert sind sie eigentlich alle. Und jung, teilweise sehr jung. Im Behördenjargon heißen sie "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge". Wenn sie nach Bremen kommen, sind sie nicht automatisch gerettet: Betreuer und Psychologen in der Stadt klagen darüber, dass teilweise nicht einmal die Regeln des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes beachtet werden.

Unbegleitete Flüchtlinge: Kinder allein in Bremen

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Der VGH Kassel hat in einem PKH-Beschluss vom 14.11.2012 (A.Z.: 3 D 185/12) klargestellt, dass
im Hinblick auf Dublin II-Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten ist, dass

1. die Abschiebungsvoraussetzung des § 58 Abs. 1a AufenthG, wonach sich die abschiebende Behörde vor der Abschiebung eines Minderjährigen vergewissern muss, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied der Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird, direkt oder zumindest als allgemeiner Rechtsgedanke auch auf Dublin-Konstellationen anwendbar ist und

2. bei einer von Jugendamt und vom Familiengericht angenommenen Minderjährigkeit diese Feststellung von den deutschen Vollzugsbehörden zu beachten ist (und nicht einfach auf eine etwaige Volljährigkeit im anderen Mitgliedstaat verwiesen werden kann).

Minderjährigenschutz im Rahmen von Dublin II-Abschiebungen

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Die Zahl der Minderjährigen, die alleine als Flüchtling nach Österreich kommen, steigt stark. In Salzburg hat sie sich in den letzten eineinhalb Jahren verdoppelt. Gleichzeitig wird es schwieriger, zwischen dramatischen Schicksalen und angeblichen Waisen zu unterscheiden.

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 Der Main-Taunus-Kreis hat 20 Jugendliche, die ohne ihre Familien aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflüchtet sind, in der „Villa Anna“ in Eppstein untergebracht. Eröffnet hat der Kreis die Einrichtung am 1. Oktober. Die Plätze sind zur Hälfte für „unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge“ bestimmt und zur Hälfte für Kinder und Jugendliche aus dem Main-Taunus-Kreis, die nicht mehr zu Hause wohnen können. Geführt wird die Einrichtung im Auftrag des Kreises vom Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe (ZJS).

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Eingangsbereich der Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen
Weiterhin sind etwa 1.500 Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen untergebracht - darunter fast 600 unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren. Jetzt sollen zwei Schulklassen eingerichtet werden, um die Kinder zu unterrichten.

Zwei Schulklassen für Traiskirchen

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Das "Gelbe Haus" nennen sie es liebevoll. Und tatsächlich: Das Haus, in dem die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Feldkirchen ihre neueste Einrichtung untergebracht hat, leuchtet in hellem zitronengelb. Seit August befindet sich in dem Haus an der Richard-Strauß-Straße in Erding eine Stelle für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. Am Freitag hat die Jugendhilfe das Gelbe Haus mit einer kleinen Feier offiziell eröffnet.

Die Einrichtung ist eine sogenannte "Clearingstelle".

"Auf ihren Schultern lastet unendlicher Druck"

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Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs haben am Donnerstag massive Kritik an der Politik im Umgang mit Flüchtlingskindern geübt. "600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Tagesstruktur, Betreuung und Schulmöglichkeit in einem Massenquartier monatelang 'unterzubringen' ist ein kinderrechtlicher Skandal", hieß es in einer Aussendung.

Kritik der Jugendanwälte an Asyl-Gipfel

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Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich am Dienstag zuversichtlich gezeigt, beim zu Mittag anstehenden Bund-Länder-Gipfel zur Flüchtlingsbetreuung eine gemeinsame Lösung zu finden. Konkrete Vorschläge, wie sie die säumigen Bundesländer zur Erfüllung ihrer Sorgepflichten bewegen möchte, nannte die Ministerin vor dem Ministerrat allerdings nicht. Ein Thema werden ihren Angaben zufolge allerdings die hunderten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen sein.

Mikl-Leitner hofft auf gemeinsame Lösung

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Grüne Integrationssprecherin: Nicht auszuschließen, dass es zu einer Klage durch die EU kommt

"Es ist ein positives Signal, dass seit Jahren säumige Bundesländer versprechen, Unterbringungsplätze zu schaffen", sagt Alev Korun, Integrationssprecherin der Grünen, in einer ersten Reaktion auf die Asylgipfelgespräche der Bundesregierung. Doch die Frage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge habe die Regierung wiederrum ausgeklammert. Korun: "In letzter Konsequenz ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer Klage durch die EU kommen könnte."

Korun: Minderjährige Flüchtlinge wurden ausgeklammert

Grüne Integrationssprecherin: Nicht auszuschließen, dass es zu einer Klage durch die EU kommt "Es ist ein positives Signal, dass seit J...

Diskussion um Aufteilungsschlüssel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Asylgipfel am Dienstag in Wien

Wien - Um die Unterbringungskrise bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu entschärfen, könnte es bald eigene Quoten für die Beherbergung dieser Kinder und Jugendlichen in den Ländern geben. Zumindest war von derlei Überlegungen am Montag die Rede, im Vorfeld des Asylgipfels aller relevanter Bundes- und Ländervertreter am Dienstag in Wien.

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Die Frage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder sorgt im Burgenland weiter für Diskussionen. Nach der Kritik der Grünen melden sich nun die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und das Land zu Wort.
In Wien findet am Dienstag ein Asylgipfel zur Quotenrelegung der Bundesländer statt. Davor sorgt noch die Betreuung von Flüchtlingskindern weiter für Diskussionen.

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Caritas-Präsident Küberl sieht Probleme vor allem bei Versorgung unbegleiteter Minderjähriger

 Im Vorfeld des Asylgipfels zwischen Bund und Ländern in der kommenden Woche hat sich am Freitag Caritas-Präsident Franz Küberl mit Forderungen zu Wort gemeldet. Es brauche mehr Grundversorgungsquartiere und insbesondere adäquate Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, hielt Küberl in einer Aussendung fest. Nachbesserungen seien auch bei der Finanzierung notwendig. 

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„Der letzte Woche bekannt gewordene Fall von fünf Kindern, die im Burgenland aufgegriffen und dann unverzüglich nach Traiskirchen geschickt wurden, sind kein Einzelfall“, stellt Alev Korun, Menschrechtssprecherin der Grünen fest. Schon im Juli wurde ein vierjähriger, unbegleiteter Bub im Burgenland ohne Eltern aufgegriffen und von den Behörden anschließend nach Traiskirchen geschickt – wie auch in der heutigen Zib1 berichtet wurde. „Mittels einer Weisung versucht die burgenländische Landesregierung offensichtlich, alle im Burgenland aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge loszuwerden, und schickt sie umgehend nach Traiskirchen. Diese Politik der Unverantwortlichkeit sollte auch am Asylgipfel am Dienstag thematisiert und sofort abgestellt werden", kritisiert Korun.

Auch vierjähriger unbegleiteter Bub wurde im Juli von Burgenland nach Traiskirchen geschickt

„Der letzte Woche bekannt gewordene Fall von fünf Kindern, die im Burgenland aufgegriffen und dann unverzüglich nach Traiskirchen geschick...

Cottbus. Sie sind nicht mehr Kind und noch nicht volljährig.
Knapp hundert alleinreisende jugendliche Asylbewerber werden jährlich in Brandenburg aufgenommen. Bisher wurden sie in verschiedenen Kommunen untergebracht. 2013 soll Cottbus zentraler Wohnort für die Jugendlichen werden.

Stadt soll jugendliche Asylbewerber für Brandenburg aufnehmen

Cottbus. Sie sind nicht mehr Kind und noch nicht volljährig. Knapp hundert alleinreisende jugendliche Asylbewerber werden jährlich in Br...

Das Schicksal eines 12-jährigen Buben aus Syrien, der von seinen Eltern am Wiener Westbahnhof zurückgelassen wurde, hat das Problem der unbegleiteten Minderjährigen wieder in den Fokus gerückt. Dieses Kind ist keine Ausnahme. Die Zahlen der unbegleiteten Jugendlichen, die in Österreich um Asyl ansuchen, steigen. Wurden im Vorjahr 718 Asyl-Anträge aus dieser Personengruppe bis Ende August eingebracht, waren es heuer in diesem Zeitraum bereits 1.109.

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Das Schicksal eines 12-jährigen Buben aus Syrien, der von seinen Eltern am Wiener Westbahnhof zurückgelassen wurde, hat das Problem der un...

Das Schicksal eines zwölfjährigen Buben aus Syrien, der von seinen Eltern auf dem Wiener Westbahnhof zurückgelassen wurde, hat das Problem der unbegleiteten Minderjährigen wieder in den Fokus gerückt. Die Asylzahlen der unbegleiteten Jugendlichen, die im Verfahren bessere Chancen als Erwachsene haben und deshalb laut Behörden auch manchmal „vorgeschickt“ werden, steigen.

Asyl: Immer mehr unbegleitete Jugendliche

Das Schicksal eines zwölfjährigen Buben aus Syrien, der von seinen Eltern auf dem Wiener Westbahnhof zurückgelassen wurde, hat das Problem...
Wien - Zwischen dem Innenministerium und dem Burgenland herrscht Streit. Anlass ist der Umgang mit fünf Kindern zwischen sechs und 14 Jahren: fünf jener 13 unbegleiteten unter 14-Jährigen, die seit Wochen im wenig kindgerechten Flüchtlingslager Traiskirchen ausharren müssen - ebenso wie rund 540 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (der STANDARD berichtete).

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Wien - Zwischen dem Innenministerium und dem Burgenland herrscht Streit. Anlass ist der Umgang mit fünf Kindern zwischen sechs und 14 Jahren...
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