Mehr als 7.900 Abschiebungen auf Luft- oder Landweg im Jahr 2011


Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland insgesamt 7.917 Abschiebungen auf dem Luft- oder Landweg gegeben.


Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8834) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8557) hervor. Danach wurden 2011 von deutschen Flughäfen aus 7.188 Abschiebungen auf dem Luftweg vorgenommen und auf dem Landweg 729. Die Zahl der über deutsche Flughäfen vollzogenen Zurückweisungen lag den Angaben zufolge 2011 bei 3.352 und die der Zurückschiebungen bei 643. An den Seegrenzen wurden 2011 laut Antwort 26 Zurückweisungen sowie 77 Zurückschiebungen registriert und an den Landgrenzen 4.561 Zurückschiebungen.

Aufgrund von Widerstandshandlungen scheiterten 2011 der Regierung zufolge 122 Abschiebungen auf dem Luftweg und weitere 56 aus medizinischen Gründen. An der Weigerung der Fluggesellschaft oder des Flugzeugführers scheiterten im vergangenen Jahr laut Vorlage 39 Abschiebungen und 13 an der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen.

2011 erfolgten in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Dublin-II-Verordnung insgesamt 2 902 Überstellungen, davon 380 Überstellungen von Minderjährigen.

Im Jahr 2011 wurden 3 352 Zurückweisungen und 643 Zurückschiebungen über deutsche Flughäfen vollzogen. Die häufigsten Gründe der Zurückweisungen waren: Versuch der Einreise ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel, gefolgt von Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung und Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Im Jahr 2011 wurden zwei Zurückweisungen und 40 Zurückschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen vollzogen. An Jugendämter wurden 307 unbegleitete Minderjährige übergeben.

Im Jahr 2011 wurde in 1 048 Fällen ein Zwangsgeld gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 AufenthG verhängt. Die Gesamthöhe
der Zwangsgelder betrug 1 917 500 Euro. Die Höhe des Zwangsgeldes pro Fall betrug mindestens 1 000 und maximal 3 000 Euro.

Im Jahr 2011 wurden 384 Personen mit „EU Sammelabschiebungen“ abgeschoben. Mit nationalen, durch die Bundespolizei koordinierten „Sammelabschiebungen“ wurden 220 Personen abgeschoben.

Im Jahr 2011 wurden 1 261 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet.

Quelle: Deutscher Bundestag
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