Alarmierende Meldungen kursieren über die immer größer werdende Zahl minderjähriger Flüchtlinge, die ohne Begleitung von Familienangehörigen oder anderer erwachsener Landsleute aus Krisengebieten nach Europa kommen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Integration berichtet: „Weltweit sind nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sechs bis zehn Millionen Kinder und Jugendliche allein auf der Flucht. Sie fliehen vor Bürgerkrieg, Gewalt, drohendem Kriegsdienst oder politischer Verfolgung, vor Perspektivlosigkeit oder wegen der völligen Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen.“
714 Kinder bis zum Alter von 16 Jahren hätten im Jahr 2011 in NRW einen Asylantrag gestellt, schrieb die Westfälische Rundschau. Laut Angaben der Stadt Dortmund kommt offenbar ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen aus dem Irak. In der Erstaufnahmestelle in Dortmund hätten sich im letzten Jahr 400 Jugendliche und Kinder gemeldet, im Januar und Februar 2012 weitere 104. Einige von ihnen würden in Asylheime für Erwachsene überwiesen.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte daraufhin am 13.03.2012 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises nachgefragt, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge imHSK angekommen seien.
Die Antwort: Keine!
Allerdings hielt sich nach Angaben des Ausländeramtes seit 2009 ein irakischer Jugendlicher im Kreisgebiet auf. Er soll in einer Asylbewerber-Unterkunft in Marsberg gewohnt haben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erfuhr nun aufgrund der erwähnten Anfrage, der junge Iraker sei am 21.03.2012 mit einer finanziellen Förderung „freiwillig“ in den Irak zurückgekehrt. (Welcher Druck zur „Entscheidung“ für eine „freiwilligen Ausreise“ führte, können wir nur erahnen.)
Die SBL hatte immer wieder versucht, Informationen über den Aufenthaltsort und die Situation dieses jungen irakischen Flüchtlings zu erhalten. Leider vergebens!
„Welche Unterstützung erhielt der junge Iraker vom Ausländeramt oder anderen Behörden?“ die Frage der SBL ist vom HSK jetzt so beantwortet
worden:
„Während seines Aufenthaltes wurden dem Ausländer Sozialhilfeleistungen in Höhe von 9.000,- Euro gewährt.“
Und: „Unterstützung der zuständigen Schule hat er nicht angenommen; vielmehr hat er – wie in meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom
31.10.2011 bereits dargelegt – den Besuch der städtischen Hauptschule im Januar 2011 abgebrochen.“
Dazu zwei weitere Zitate aus der HP der Gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Integration:
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind besonders starken Belastungen ausgesetzt. Die Kinder und Jugendlichen müssen oft ganz auf sich selbst gestellt den Verlust ihres Landes und ihrer Eltern bewältigen, die erlebten Traumatisierungen verarbeiten und daneben in neue soziale Beziehungen im Kontext unbekannter soziokultureller Normen investieren.“
Und:
„Die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsgebiete, deren Zielsetzungen sich im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Abwehr von Einwanderung bewegen.
Den nationalen und internationalen Gesetzen und Abkommen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (und anderen Kindern und
Jugendlichen) steht das deutsche Asyl- und Ausländerrecht gegenüber, das vorwiegend ordnungsrechtliche Interessen beinhaltet.“
Quelle: Sauerländer Bürgerlsite (SBL)