Seit einem Jahr und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird an einem Gesetz zur Umverteilung von minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Eltern oder Verwandte nach Deutschland einreisen, gearbeitet. Diese Woche wird es nahezu unbemerkt neben dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden. Worum geht es also bei der geplanten Umverteilung der sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die im Fachjargon auch gerne als UMF bezeichnet werden?
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass mit der Zunahme an Migrationsbewegung auch die Anzahl der UMF zugenommen hat. Das Deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt die rechtliche Grundlage für die Betreuung und Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Jugendhilfe. Die Jugendämter nehmen sie in Obhut, bestellen Vormünder und führen ein sogenanntes Clearingverfahren durch, in dessen Rahmen Zukunftsperspektiven ausgelotet werden, Anträge auf Asyl oder aber auf Bleiberecht aus humanitären Gründet gestellt werden. Damit folgt die Bundesrepublik Deutschland den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, wonach allen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre besondere Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung zustehen.
Am Rande des Zusammenbruchs
Hierbei gilt das sogenannte Ortsprinzip: Die Betroffenen sind dort in Obhut zu nehmen, wo sie erstmalig mit deutschen Behörden in Kontakt treten. Daher müssen Jugendämter an den Hauptmigrationsrouten besonders häufig UMF in Obhut nehmen. Dort steht das Kinder- und Jugendhilfesystem am Rande des Zusammenbruches. Die Forderung nach einer gerechteren Verteilung der Lasten und somit nach einer Umverteilung der UMF scheint eine bestechende einfache Lösung der Probleme zu sein. Dafür werben nun die Bundesregierung und eine breite Mehrheit im Bundesrat. Dies sei notwendig um die Jugendhilfe an den Brennpunkten zu entlasten und den UMF bessere Rahmenbedingungen für ihre Unterbringung und Versorgung zu bieten.
Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: Da sind zum einen viele Fallstricke in den Details des Gesetzentwurfes. Wer übernimmt beispielsweise die Rechtsvertretung vor der Umverteilung, die binnen eines Monates abgeschlossen sein soll? Wie können die Betroffenen an dem Verfahren gut beteiligt werden? Es ist offensichtlich, dass der Gesetzentwurf nicht die Standards der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt. Zum anderen ist auf die Situation in der Kinder- und Jugendhilfe hinzuweisen. Jahrelange Sparpolitik bei den Kernaufgaben hat ihre Wunden hinterlassen. Es fehlen Ressourcen, Einrichtungen und Fachpersonal. Diese können in der Kürze nicht herbeigezaubert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der überwiegende Teil der Jugendämter keinerlei Erfahrung mit der neuen Zielgruppe hat. Damit eine Umverteilung erfolgreich im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen stattfinden kann, müssen diese Strukturen erst noch aufgebaut werden. Da geht es um die Bereitstellung von Übersetzer*innen und Traumaexpert*innen, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen. Doch nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll mit der Umverteilung zum 1. November, also in drei Wochen, begonnen werden.
Ressourcen fehlen bei Kommunen und Jugendhilfe
Hierzu sagt DIE LINKE nein. Diese Vorgehensweise ist unverantwortlich gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe und den minderjährigen Flüchtlingen, die auf ihrer oftmals sehr langen Reise, Schlimmstes erlebt haben. DIE LINKE spricht sich nicht gegen eine Umverteilung aus, nur hat für uns das Kindeswohl Vorrang. Dies bedeutet, dass als erstes das Clearingverfahren abgeschlossen sein muss. In diesem muss intensiv geprüft werden, wo die Betroffenen am besten aufgehoben sind und Zukunftsperspektiven haben. Dann braucht es ein Bundesprogramm für den Wiederaufbau der Kinder- und Jugendhilfe, damit überall Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe aufgebaut werden können, die den Problemlagen der jungen Flüchtlinge gerecht werden und darüber hinaus allen anderen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Zu guter Letzt brauchen die Kommunen und Jugendämter, die derzeit einen Großteil der UMF aufnehmen müssen, unsere Solidarität. Dies bedeutet, massive finanzielle Hilfen, Bereitstellung von Fachkräften, aber auch Zugriff auf Ressourcen wie zum Beispiel Clearingstellen in anderen Kommunen oder gar Bundesländern.
Aber all dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vor. Er ist auf dem Reisbrett entstanden und lässt sich vielleicht unter Laborbedingungen bei einer perfekt ausgestatteten föderalen Kinder- und Jugendhilfelandschaft anwenden. In einer Extremsituation wie jetzt beschleunigt er schlimmstenfalls einen weitflächigen Zusammenbruch. Fonte http://linksfraktion.de/im-wortlaut/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-geplante-umverteilung-laeuft-falsche-richtung/
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